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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER CODE Q WEB FACTORY GMBH
EINLEITUNG
Diese Vereinbarung legt die allgemeinen Bedingungen fest, unter denen die Code Q Web Factory GmbH sich bereit erklärt, die Dienste bereitzustellen, und der Kunde und der Endbenutzer sich bereit erklären, die Dienste zu nutzen. Durch den Zugriff auf die Dienste oder deren Nutzung bestätigen der Kunde und der Endbenutzer, dass sie diese Vereinbarung, die Datenschutzhinweise von Code Q Web Factory GmbH und die Richtlinie zum Verhalten und zu den Inhalten des Endbenutzers gelesen und verstanden haben und damit einverstanden sind, dass sie an diese Vereinbarung gebunden sind. Personen, die mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, sollten nicht auf die Dienste zugreifen oder diese nutzen.
1. ANWENDUNGSBEREICH
1. Daten des Dienstleisters
Firma: Code Q Web Factory GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Wien
Geschäftsanschrift: 1070 Wien, Mariahilfer Straße 126/20
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Firmenbuchnummer: 501967m
Geschäftsführer: Roland Schütz, geb. 30.11.1987
Umsatzsteuer-ID: ATU73860609
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Wien
Gewerberecht: Gewerbeordnung (BGBl. Nr. 194/1994 idgF)
Telefon: +43 676 45 16 731
E-Mail: office@ai-sidekick.app
Der Dienstleisters schließt Verträge für NEOSidekick und AI Sidekick ausschließlich unter Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab (die „AGB“). Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und seinem Kunden (der „Kunde“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Ein schlüssiges Anerkenntnis abweichender AGB des Kunden ist ausgeschlossen.
Der Dienstleister ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Bei einer Änderung der AGB wird der Dienstleister den Kunden informieren; widerspricht der Dienstleister der Änderung der AGB nicht binnen 14 Kalendertagen ab Mitteilung über die Änderung der AGB, treten die geänderten AGB in Kraft. Widerspricht der Kunde einer Änderung der AGB, berechtigt dies den Dienstleister zu einer Kündigung der zum Kunde bestehenden Vertragsbeziehung aus wichtigem Grund gemäß Punkt 5.2 dieser AGB.
2. LEISTUNGEN DES DIENSTLEISTERS
Der Dienstleister stellt die Software AI Sidekick zur Verfügung, welches ermöglichst in einer chatbasierten Oberfläche Konzepte und Inhalte unterstützt von unserer Software zu entwickeln. Für diesen Dienst nutzen wir unter anderem Open AI GPT-4 und DeepL.
Es ist möglich, dass der Funktionsumfang angepasst wird, zum Beispiel um einer gesetzlichen Änderung oder Kundenwünschen gerecht zu werden.
Der Dienstleister wird die Aufträge des Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen. Ihm ist es gestattet, sich zur Auftragserfüllung geeigneter Subauftragnehmer zu bedienen, für deren Leistungserbringung der Dienstleister verantwortlich ist.
4. RÜCKGABERECHT
Der Kunde hat nach Abschluss eines Abos ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Dabei erhält er den vollen Betrag ohne Abzüge zurück, auch bei voller Nutzung des Dienstes in dieser Zeit. Danach kann der Kunde mit Ende der bereits bezahlten Abozeit jederzeit kündigen, ohne weitere Kosten.
3. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber für die fristgerechte Erfüllung der mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen, wobei eine Schadenersatzpflicht des Dienstleisters auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit eingeschränkt wird.
Der Dienstleister haftet weder in Fällen bloß leichter Fahrlässigkeit, noch für Mangelfolgeschäden oder für entgangenen Gewinn. Jede Haftung des Dienstleisters ist der Höhe nach mit dem Betrag des vom Kunden für die Auftragsdurchführung an den Dienstleister zu leistenden Entgelts (exklusive Umsatzsteuer und Barauslagen) beschränkt.
Bedient sich der Dienstleister bei Durchführung des Auftrags zulässiger Weise der Produkte oder Leistungen dritter Personen, beschränkt sich die Haftung des Dienstleisters darauf, dem Kunden jene Ansprüche (zB auf Gewährleistung, Garantie oder Schadenersatz) abzutreten, die dem Dienstleister gegenüber der vorgenannten dritten Person zustehen.
Schadenersatzansprüche sind vom Kunden bei sonstigem Anspruchsverlust binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
Der Kunde unterliegt der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 UGB, wobei allfällige Mängel dem Dienstleister binnen angemessener Zeit, spätestens aber binnen vierzehn Kalendertagen nach Lieferung schriftlich und unter konkreter Beschreibung von Art und Inhalt des behaupteten Mangels mitzuteilen sind. Im Fall einer Beanstandung ist dem Dienstleister die Möglichkeit einzuräumen, die vom Kunden behaupteten Mängel umfassend zu untersuchen und binnen angemessener Frist, die mindestens vierzehn Kalendertage zu betragen hat, zu verbessern.
4. HÖHERE GEWALT
Keine der Vertragsparteien ist im Fall von höherer Gewalt (zB Feuer, Überschwemmung, Krieg, Maßnahmen des Arbeitskampfs, von einer Vertragspartei nicht schuldhaft herbeigeführten technischen Probleme wie Stromausfälle) zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verpflichtet.
Ein Anspruch einer Vertragspartei auf Ersatz von Schäden, die ihm dadurch entstehen, dass die andere Vertragspartei aufgrund höherer Gewalt vertragliche Leistungen nicht oder nicht gehörig zu erbringen in der Lage ist, wird ausgeschlossen, es sei denn, für derartige Schäden besteht Versicherungsdeckung einer Haftpflichtversicherung.
5. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG UND KONVENTIONALSTRAFE
Zwischen dem Dienstleister und dem Kunden abgeschlossenen Verträge, die Dauerschuldverhältnisse zum Gegenstand haben, werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Solche Verträge können jeder Vertragspartei jeweils zum Ende eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, die Zielschuldverhältnisse zum Gegenstand haben, werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Sie enden, sobald der Dienstleister dem Auftraggeber seine Leistung zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zur Übernahme anbietet.
Auf unbestimmte wie auch auf bestimmte Zeit abgeschlossene Verträge können von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen, in dem der Kündigungsgrund anzuführen ist.
Als wichtiger Grund, der beidseits zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist insbesondere zu verstehen: (a) Die Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung durch eine Vertragspartei trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist durch die andere Vertragspartei, die durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen hat; (b) eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage einer Vertragspartei, die eine vollständige und tatsächliche Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ernstlich gefährdet.
Als wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung durch den Dienstleister berechtigt, ist insbesondere zu verstehen: (a) Ein Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung und Setzung einer mindestens vierzehntägigen Nachfrist durch den Dienstleister, die durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen hat; (b) ein Verzug des Kunden mit der Bereitstellung von Daten oder Material oder der Gewährung von Anweisungen, das/die für den Dienstleister zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist/sind, trotz Mahnung und Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist durch den Dienstleister, die durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen hat.
Als wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung durch den Kunden berechtigt, ist insbesondere zu verstehen: Ein Leistungsverzug des Dienstleisters trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen, mindestens aber vierzehntägigen Nachfrist durch den Auftraggeber, die durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen hat.
6. DATENSCHUTZ
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2018) oder einer allenfalls an dessen Stelle tretender gesetzlicher Regelung in der jeweils gültigen Fassung.
Insbesondere verpflichtet sich die Vertragsparteien dazu, sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln, die ihnen ausschließlich aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen dem Dienstleister und dem Kunden bekannt werden und die von der jeweils anderen Vertragspartei als vertraulich bezeichnet werden oder deren vertraulicher Charakter bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt erkennbar ist. Ferner verpflichten sich die Vertragsparteien insbesondere dazu, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei geheim zu halten und diese, sofern es zur Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich ist, weder aufzuzeichnen, noch weiterzugeben, noch sonst zu verwerten.
Der Kunde räumt dem Dienstleister das Recht ein, den Kunden und die für ihn erbrachten Leistungen zu Zwecken der Werbung und des Marketings als Referenzkunden offen zu legen, dies insbesondere auf der Website des Dienstleisters unter Verlinkung auf die Website des Auftraggebers und/oder Beifügung eines Screenshots der Website des Auftraggebers.
7. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB, einschließlich eines Rechtsstreites über deren Bestehen oder Nichtbestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des am Sitz des Dienstleisters sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Der Dienstleister hat jedoch die Möglichkeit, alternativ seine Rechte am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Dienstleister gelangt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, deren Gehalt der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt.
Punkt 9. und Punkt 10. dieser AGB gelten mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall sinngemäß für sämtliche Verträge, die zwischen dem Kunden und dem Dienstleister abgeschlossen werden.
Wien, im Mai 2023